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Favicon in Google: Neue Vorgabe zu Weiterleitungen von der Startseite

von Daniel Marina | Nov. 4, 2026 | SEO-News

Kurz gesagt: Google hat am 27.10.2026 seine Dokumentation zu Favicons in den Suchergebnissen ergänzt. Der Googlebot muss nun ausdrücklich auch allen Weiterleitungen von der Startseite bis zu der Seite folgen können, auf der das Favicon angegeben ist. Keine dieser Adressen darf für das Crawling gesperrt sein.

Was ist passiert?

Das Favicon ist das kleine Symbol, das Google in den Suchergebnissen neben dem Namen Ihrer Website zeigt. Bisher hieß es in der Dokumentation nur, dass der Googlebot die Startseite und Googlebot-Image die Favicon-Datei crawlen können muss. Seit der Aktualisierung vom 27.10.2026 nennt Google auch Weiterleitungen: Leitet die Startseite etwa auf eine Sprachversion weiter, muss der Googlebot diesem Weg folgen können, und die Adressen dürfen weder per robots.txt noch auf andere Weise blockiert sein.

Laut Search Engine Roundtable begründete John Mueller von Google die Ergänzung damit, dass KI-Systeme nicht genau verstanden hätten, wie dieser Punkt zu prüfen ist. Die übrigen Vorgaben bleiben gleich: ein quadratisches Symbol mit mindestens 8 × 8 Pixeln, empfohlen sind 48 × 48 Pixel oder mehr, und eine Adresse, die sich nicht häufig ändert.

Was bedeutet das für Unternehmen in Wien?

Das Favicon ist oft das Erste, woran Kunden Ihr Unternehmen in der Trefferliste wiedererkennen. Viele Websites leiten die Startseite weiter, etwa auf eine Unterseite für die deutsche Sprache oder nach einem Relaunch auf eine neue Adresse. Gerade nach solchen Umstellungen lohnt sich ein Blick, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Garantie gibt es nicht: Auch wenn alle Vorgaben eingehalten werden, zeigt Google das Favicon laut eigener Dokumentation nicht in jedem Fall an.

Unsere Empfehlung

  • Rufen Sie Ihre Startseite auf und prüfen Sie, ob und wohin sie weiterleitet.
  • Stellen Sie sicher, dass weder die Startseite noch das Weiterleitungsziel oder die Favicon-Datei in der robots.txt gesperrt sind.
  • Verwenden Sie ein quadratisches Favicon mit mindestens 48 × 48 Pixeln und ändern Sie dessen Adresse möglichst nicht.

Quellen: Google Search Central (27.10.2026), Search Engine Roundtable (27.10.2026). Zusammenfassung und Einordnung: Daniel Marina, promeSeo.

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